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Anfrage: Hörgeräte: Härtefälle für die berufliche Teilhabe vereinfachen

Geschäftsnummer:

23.1031

Eingereicht von:

Wyss Sarah

Einreichungsdatum:

15.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Hörgerät; Hörgeräte; Verfahren; Härtefälle; Härtefallverfahren; Sicht; Medizinischer; Angewiesen; Menschen; Aufwand; Gesetzlich; Anpassungen; Beschleunigen; Möglich; Unsicherheit; Person; Jahr; Dauert; Neuversorgung; Antrag; Härtefalls; Verfahrensbedingungen; Können; Geltenden; Wird; Vereinfacht; Einsparungspotential; Erwerbstätigen; Notwendig; Verordnungsebene

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Eingereichter Text

Bei erwerbstätigen Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, beteiligt sich die IV alle 6 Jahre an der Finanzierung der Hörgeräte: über die Pauschalen oder über das Härtefallverfahren. Rückmeldungen von Betroffenen bei Selbsthilfeorganisationen zeigen, dass das jetzige Verfahren für eine erste Härtefallabklärung sinnvoll, jedoch ab dem zweiten Verfahrensantrag eine Optimierung verschiedener Verfahrensschritte abzuklären ist. Auch wenn sich die Technologie der Hörgeräte verändert, die Hörkapazität verbessert sich nicht. Aus medizinischer Sicht können Menschen, die je auf Hörgeräte mit höheren Leistungsstufen angewiesen waren, nie mehr mit weniger leistungsstarken Hörgeräten erfolgreich versorgt werden.

Über das Härtefallverfahren wird Betroffenen mit starker Schwerhörigkeit die Inklusion in die Arbeitswelt ermöglicht. Aus diesen Gründen bittet die Interpellantin um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Weshalb möchte das BSV bei einer Wiederanpassung nach 6 Jahren nicht, dass mit einem Hörgerät der gleichen Qualitätsstufe begonnen wird, zumal es aus medizinischer Sicht nicht möglich ist, dass weniger leistungsfähige Hörgeräte zu einem genügend guten Sprachverständnis führen können? Wie hoch ist der Aufwand für diesen zweiten Antrag? Wie hoch ist das Einsparungspotential, wenn dieses vereinfacht wird?

2. Unter den seit 2011 geltenden Verfahrensbedingungen eines Härtefalls dauert eine Neuversorgung mehrere Monate - bis zu einem Jahr. In dieser Zeit steht die betroffene Person in Unsicherheit. Ist es möglich, die Verfahren zu beschleunigen? Welche Anpassungen wären dafür gesetzlich und auf Verordnungsebene notwendig? Wäre es eine Möglichkeit, die ärztliche Expertise auch ausserhalb der gelisteten HNO-Kliniken zu erhalten? Hätte eine solche Ausweitung einsparende Effekte?

3. Derzeit sind Härtefälle an die berufliche Tätigkeit geknüpft. Immer mehr Menschen arbeiten - oftmals ehrenamtlich - aber auch im Pensionsalter. Könnten die Härtefälle über die Berufszeit ausgeweitet werden? Welche Auswirkungen hätte dies für die Betroffenen in Bezug auf die Zugänglichkeit?

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Weitere Informationen


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